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Vor dem Kauf
Die Installation eines Bildschirms am Armaturenbrett eines Fahrzeugs ist zulässig, sofern die geltenden Anforderungen der Straßenverkehrssicherheit eingehalten werden. Die Anbringung dieser Ausrüstung darf das Sichtfeld des Fahrers nicht beeinträchtigen und die wesentlichen Sichtbereiche des Fahrzeugs weder ganz noch teilweise verdecken. Der Bildschirm muss so positioniert sein, dass eine sichere Nutzung gewährleistet ist und keine Ablenkung entsteht, die das Fahrverhalten beeinträchtigen könnte. Der Fahrer muss die angezeigten Informationen einsehen können, ohne dass dies seine Aufmerksamkeit oder die Kontrolle über das Fahrzeug beeinträchtigt. Bei einer ordnungsgemäßen, stabilen und nicht behindernden Installation kann dieses Gerät als Fahrerassistenzausrüstung betrachtet werden, die zum Komfort und zur Sicherheit des Nutzers beiträgt.
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